Gemeinsame Vergütungsregeln der ARD
Ziel der ARD in ihrer Gesamtheit ist es, allen kreativ am Schaffensprozess ihrer fiktionalen und non-fiktionalen Produktionen Beteiligten ein gerechtes Arbeitsumfeld und eine auch an der Nachfrage der jeweiligen Projekte orientierte, gerechte Vergütung zu gewährleisten. Dafür hat die ARD sich mit der Filmbranche auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) verständigt.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die zentrale Abrechnungsstelle für Gemeinsame Vergütungsregeln (ZA GVR) bei der ARD Degeto Film angesiedelt. Sie übernimmt die Abrechnung sämtlicher Nachvergütungsansprüche nach den jeweils geltenden GVR – unabhängig davon, ob die Produktion im Verantwortungsbereich der ARD Degeto Film oder einer anderen ARD-Anstalt liegt.
Mehr Infos zu den GVR finden Sie hier.