Aufsichts- und Kontrollgremien der ARD Degeto Film GmbH

Die ARD Degeto ist bei der Programmbeschaffung dem ARD-Grundsatz zu wirtschaftlichem und sparsamen Handeln sowie zu einem transparenten Umgang mit den Beitragsgeldern verpflichtet. Als GmbH wird die ARD Degeto gemäß der gesetzlichen Bestimmungen von einer Gesellschafterversammlung sowie zusätzlich von einem Aufsichtsrat beaufsichtigt. Beide Gremien bestehen aus Vertretern aller neun Landesrundfunkanstalten bzw. deren Werbegesellschaften. Die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat beschließen mittels eines Wirtschaftsplans und einer mittelfristigen Finanzplanung die wirtschaftliche Ausrichtung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung der ARD Degeto informiert in regelmäßigen Sitzungen mit unterjährigen Quartalsberichten und dem Jahresabschluss die Aufsichtsgremien über die Umsetzung der Planungen. Als Gemeinschaftseinrichtung der ARD (sog. GSEA) ist die ARD Degeto eng in die Beratungs- und Abstimmungsprozesse der Landesrundfunkanstalten und Werbegesellschaften eingebunden. So werden beispielsweise die finanzwirtschaftlichen Berichte auch von den internen Finanzgremien der ARD beraten (u.a. die sog. Arbeitsgruppe Kosten und die Finanzkommission).

Die Programmbeschaffung erfolgt entlang von internen und ARD-weiten Regelwerken, insbesondere einer Beschaffungs- und Kalkulationsordnung. Programmbeschaffungsverträge, die eine in der Satzung der ARD Degeto festgelegte Anzahl an Folgen und/oder Kosten-Aufgreifschwelle übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Zudem sind die jeweiligen Aufgreifschwellen der Gesellschafter zur Befassung derer Gremien bei der Programmbeschaffung zu beachten. Geschäfte mit grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft (z.B. Änderung der Satzung, Aufnahme von Krediten) bedürfen gemäß der Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterversammlung.

Die ARD Degeto schließt die Programmbeschaffungsverträge in der Regel im eigenen Namen und auf Rechnung einzelner oder aller Mitglieder der ARD ab (sog. Kommissionsmodell). Im Einzelfall kann dadurch zusätzlich die Zustimmung der Rundfunk- und Verwaltungsräte der konkret beteiligten Landesrundfunkanstalten erforderlich sein, sofern der Finanzierungsanteil eine in den jeweiligen Landesgesetzen festgelegte Aufgreifschwelle überschreitet.

 

Videoprogrammkonferenz & Programmbeirat

Die Programmbeschaffungen der ARD Degeto werden von der Videoprogrammkonferenz (VPK) in Abstimmung mit der ARD-Programmdirektorin durch einen Leistungsplan festgelegt und beschlossen. Inhaltlich berät der Programmbeirat des Ersten Deutschen Fernsehens das von der VPK beschlossene und von der ARD Degeto beschaffte Programm. Der Beirat vertritt die Zuschauerinteressen gegenüber den Programmverantwortlichen in der ARD und gibt Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms und für die zukünftige Programmgestaltung ab.

 

Produzentenbericht

Die ARD Degeto beauftragt jedes Jahr eine Vielzahl von unterschiedlichen Produktionsfirmen. Für eine bestmögliche Zusammenarbeit haben die ARD und die Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) gemeinsame Leitlinien in einem Eckpunktepapier entwickelt. Diese sehen auch die jährliche Veröffentlichung eines sog. Produzentenberichts vor. Nähere Informationen und Zahlen zu Programmbeschaffungen durch die ARD Degeto und zur Zusammenarbeit mit einzelnen Produzenten finden Sie im jeweils aktuellen  ARD-Produzentenbericht .

 

Sendeplatzprofile und Minutenpreise im Ersten

Informationen zu den Sendeplatzprofilen im Fiktionalen Programm sowie zu den Preisen der einzelnen Sendeminuten finden Sie hier.

 

Antikorruption und Compliance

Die ARD Degeto hat ein Compliance-Management-System, dass anhand von Grundsätzen, Regeln und Maßnahmen sicherstellt, dass Compliance als umfassende Aufgabe auf allen Ebenen und in allen relevanten Prozessen des Unternehmens realisiert wird. Näheres zu den ARD Compliance Standards finden Sie hier.

Als Teil des Compliance-Management-Systems hat die ARD Degeto einen Compliance-Beauftragten bestellt, der als Ansprechpartner für sämtliche die Compliance betreffende Fragen zur Verfügung steht. Als Compliance-Beauftragter der ARD Degeto fungiert der Jurist und Mitarbeiter der Abteilung Recht Mario Knoche (compliance-degeto@degeto.de).

Zur Prävention von Korruption und Verfolgung etwaiger Regelverstöße hat die ARD Degeto daneben einen externen Ombudsmann und neutralen Ansprechpartner für Hinweisgeber bestellt. Nähere Informationen zur Korruptionsprävention sowie die Kontaktdaten zum Ombudsmann finden Sie hier.

 

Die ARD Degeto wird zudem als sogenannte Gemeinschaftseinrichtung der ARD von Revisionen der Landesrundfunkanstalten sowie dem Hessischen Rechnungshof geprüft.