Sachbearbeitung (m/w/d)
in der Abteilung Zentrale Abrechnung für Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR)
Ab sofort – Umfang: Teilzeit mit 19,25 h/Wo (ggf. Aufstockung möglich) – Dauer: zunächst befristet bis 31. Dezember 2024
Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Tätigkeiten:
- Selbständige Ermittlung von anspruchsberechtigen Filmkreativen im Rahmen einer Stammdatenrecherche
- Erstellung von Gutschriftsbelegen auf Grundlage der Ergebnisse aus den Abrechnungsdatenbanken einschließlich der Dokumentation des Abrechnungsworkflows
- Ansprechpartner*in für Produzenten, Filmkreative und Agenturen bei Rückfragen (Klärung ggf. im Zusammenspiel mit anderen Abteilungen im Haus) sowie Stammdatenänderungen
Ihr Profil:
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung / Verwaltungsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellte / Buchhalter*in oder vergleichbare einschlägige Berufserfahrung mit Affinität zu Medien / Fernsehen
- sehr gute MS-Office-Kenntnisse sowie Zahlenaffinität
- Datenbank-Kenntnisse wünschenswert
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie ein freundliches und verbindliches Auftreten
Falls Sie nicht alle der oben genannten Anforderungen vollständig erfüllen, aber überzeugt sind, dass das Ihr perfekter neuer Job sein könnte, dann bewerben Sie sich bitte trotzdem und überzeugen Sie uns, warum Sie gut passen. Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Die ARD Degeto kennzeichnet eine kollegiale und faire Atmosphäre und ermöglicht mobiles Arbeiten. Wir sind Teil des lebendigen und kreativen öffentlich-rechtlichen Medienumfelds. Als Mitglied der Charta der Vielfalt e.V. stehen wir für Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversität in der Arbeitswelt. Neben einer attraktiven Vergütung bieten wir individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und sehr soziale Rahmenbedingungen.
Wir freuen wir uns auf Ihre ausführliche Bewerbung bis zum 16. März 2023 an: Degeto Film GmbH, z.H. Frau Köhn, Am Steinernen Stock 1, 60320 Frankfurt am Main oder per E-Mail an: degeto-bewerbung@degeto.de.
Wir weisen darauf hin, dass postalisch eingesendete Unterlagen nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet werden.