Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) – Ein modernes Vergütungsmodell in der Filmbranche
Die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) haben sich in der Filmbranche als etabliertes Modell zur Vergütung durchgesetzt. Sie ersetzen schrittweise das bisher übliche Buyout-Modell, das den Sendern gegen Zahlung eines Einmalhonorars unbegrenzte Wiederholungen erlaubt. Dieses Modell steht bei intensiver Nutzung jedoch im Spannungsverhältnis zum Grundsatz der angemessenen Vergütung gemäß § 32 Urheberrechtsgesetz.
Anders die GVR: Sie legen einvernehmlich zwischen den Beteiligten einer Filmproduktion fest, unter welchen Voraussetzungen eine Nachvergütung erfolgt. Die darin vereinbarte Vergütung gilt als angemessen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Mit der Einführung von GVR erfüllen die ARD-Anstalten zudem eine Vorgabe aus der Protokollerklärung der Bundesländer zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Ziel ist es, gemeinsam mit Filmschaffenden ausgewogene, dem heutigen Nutzungsverhalten angepasste Vertragsbedingungen zu schaffen.
→ Übersicht zu aufgestellten GVR
GVR Spielfilm Drehbuch
GVR Spielfilm Regie
GVR Spielfilm Schauspiel
Zentrale Abrechnungsstelle
Seit dem 1. Januar 2023 ist die zentrale Abrechnungsstelle für Gemeinsame Vergütungsregeln (ZA GVR) bei der ARD Degeto Film angesiedelt. Sie übernimmt die Abrechnung sämtlicher Nachvergütungsansprüche nach den jeweils geltenden GVR – unabhängig davon, ob die Produktion im Verantwortungsbereich der ARD Degeto Film oder einer anderen ARD-Anstalt liegt.
Auch Erlöse aus kommerzieller Verwertung GVR-pflichtiger Produktionen, die bei der ARD Degeto Film eingehen, werden von ihr gegenüber den Berechtigten abgerechnet.
Ausgenommen sind lediglich:
- Anspruchsberechtigte gemäß GVR Schauspiel
- Filmkreative mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Diese erhalten ihre Vergütung:
- Über die Deutsche Schauspielkasse (bei Schauspieler:innen)
- Direkt durch die jeweilige ARD-Anstalt (bei Wohnsitz im Ausland)
Kommerzielle Erlöse aus Produktionen im Verantwortungsbereich anderer ARD-Anstalten werden von diesen bzw. ihren Verwertungsunternehmen abgerechnet.
Vergütungsmodell: Erst- und Nachvergütung
Das Modell in den Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) unterscheidet zwischen einer Erstvergütung und einer Nachvergütung:
- Erstvergütung: Die Landesrundfunkanstalten erwerben ein Punktpaket, das etwa dem bisherigen durchschnittlichen Nutzungsverhalten entspricht. Bei Drehbuch und Regie ist hierfür eine Mindestvergütung vorgesehen.
- Punkteverbrauch: Abhängig von Sendezeit und ausstrahlendem Sender (Das Erste oder Dritte).
- Nachvergütung: Sind die vereinbarten Nutzungspunkte verbraucht, muss der jeweilige Sender für weitere Ausstrahlungen zusätzliche Punkte erwerben.
Darüber hinaus sehen die GVR für Regie und Drehbuch eine Erlösbeteiligung bei kommerzieller Verwertung vor: Urheber:innen erhalten 4 % der Bruttoeinnahmen, sobald die jährliche Aufgreifschwelle von 2.500 Euro überschritten wird.
Mitwirkungspflicht der Filmkreativen
Für die Abrechnung und Auszahlung gemäß Gemeinsamer Vergütungsregeln (GVR) ist die ARD Degeto Film auf die aktive Mitwirkung der Filmkreativen angewiesen. Diese können sich im Prozess durch Dritte (z. B. Agenturen, Verlage) vertreten lassen.
Pflichten der GVR-Berechtigten:
- Gegenüber der Produktionsfirma sind Name und E-Mail-Adresse in schriftlicher oder qualifizierter elektronischer Form (gemäß § 126 bzw. § 126a BGB) anzugeben.
- Sobald die Produktionsfirma die Kontaktdaten der Filmkreativen einschließlich ihrer Mitwirkungsanteile in die Datenbank eingetragen hat, werden diese hierüber per E-Mail benachrichtigt und erhalten bei etwaigen Falscheintragungen die Gelegenheit zum Widerspruch.
- Kommt es zu Nachvergütungs- oder Erlösbeteiligungsansprüchen, werden die Berechtigten und ggf. ihre Vertretungen hierüber informiert. Diese Mitteilung verschickt die ARD Degeto Film an die von der Produktionsfirma angegebene E-Mail-Adresse der Berechtigten bzw. ihrer Vertretungen. Mit dieser E-Mail werden zugleich die Zugangsdaten zur Registrierung für die Eingabe der für die Auszahlung benötigen Stammdaten übermittelt. Das initiale Passwort wird separat verschickt und muss spätestens beim dritten Login geändert werden. Der Zugang ist nur über Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie drei individuell festgelegte Sicherheitsfragen möglich.
- Vor der Auszahlung verschickt die ARD Degeto Film eine Auszahlungsankündigung, in der die Urheber über die Höhe der Auszahlung für die aktuell nachvergütungspflichtigen Produktionen und ihre persönlichen Daten (u.a. Bankverbindung) informiert werden. Diese Daten müssen vom Urheber aktiv bestätigt werden, damit die Gutschrift ausbezahlt werden kann.
- Die Filmkreativen sind verpflichtet, ihre Kontakt- und Stammdaten eigenständig in der Datenbank zu pflegen. Andere Kommunikationsformen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
- Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus einzelnen GVR bzw. dem in den Verträgen einbezogene Hinweisblatt ergeben.
Auskunft über Filmnutzung
Informationen zur Nutzung von GVR-pflichtigen Produktionen erhalten Urheber:innen zentral über die Urheberauskunftsstelle beim Deutschen Rundfunkarchiv (DRA):
https://www.dra.de/urheberauskunft-formular/
Hier können produktionsbezogen der Punkteverbrauch sowie die Sendedaten abgefragt werden.
Auszahlung – Modalitäten und aktueller Stand
Die zentrale Abrechnungsstelle bei der ARD Degeto Film befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Da Gemeinsame Vergütungsregeln rückwirkend einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr erfassen, gestaltet sich der Abrechnungsprozess komplex.
Verzögerungen bei der Auszahlung lassen sich daher leider nicht vollständig vermeiden.
Kontakt
ARD Degeto Film GmbH
Zentrale Abrechnung Gemeinsame Vergütungsregeln
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
E-Mail: gvr-abrechnung@degeto.de